Hallo Stephan,
grundsätzlich gilt nach (deutschem) Urheberrecht, dass ein Text erst dann frei verwendet und weitergegeben werden darf, wenn 70 Jahre nach dem Tod des letzten Bearbeiters (sei es der Autor selbst, der Übersetzer oder ein Redakteur, der den Text sprachlich modernisiert hat) vergangen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001401377Ausnahmen dazu gibt es nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber. Wenn Du zB in die Elb. Studienbibel reinschaust, wird dort sicherlich ein Hinweis sein, dass das Kopieren jeglicher Art und insbesondere digitaler Art untersagt ist. Auch wenn man noch soviel Aufwand darein steckt, den Text zu digitalisieren, ändert das leider nichts daran. Auch eine kostenlose Bereitstellung von Seiten des Rechteinhabers erlaubt noch keine Vervielfältigung (siehe die ganze E-Sword-Thematik) sondern nur die persönliche Nutzung.
Gruß,
Johannes